Zivilrecht

Sven Gürtler

Das Zivilrecht ist ein grundlegender Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Ziel des Zivilrechts ist es, die Rechte und Pflichten von Einzelpersonen zu definieren und sicherzustellen, dass die Privatautonomie gewahrt bleibt. Dazu gehören unter anderem Vertragsrecht, Eigentumsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Im Gegensatz zum Strafrecht, das das Verhältnis des Einzelnen zum Staat regelt, beschäftigt sich das Zivilrecht mit den Beziehungen zwischen Privatpersonen. Es schützt die Interessen der Bürger und gibt ihnen die Möglichkeit, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstbestimmt zu gestalten. Ob Kaufvertrag, Miete oder Schenkung – das Zivilrecht regelt, wie solche Rechtsgeschäfte rechtlich ablaufen sollen.

Das Zivilrecht lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen, wobei der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Grundsätze enthält, die in allen anderen Bereichen des Zivilrechts anwendbar sind. Der zweite Teil umfasst das Schuldrecht, welches alle Verpflichtungen zwischen Gläubigern und Schuldnern regelt. Ein weiterer Bereich ist das Sachenrecht, das sich mit dem Eigentum an Sachen und deren Übertragung beschäftigt. Auch das Familien- und Erbrecht gehören zum Zivilrecht und behandeln spezifische Regelungen für Ehe, Verwandtschaft und Nachlass.