Regelinsolvenz
Sven Gürtler
Die Regelinsolvenz ist ein Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, das vor allem für Unternehmen und Selbstständige gedacht ist, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Ziel der Regelinsolvenz ist es, Gläubigern eine gerechte Verteilung der noch vorhandenen Vermögenswerte zu ermöglichen und gleichzeitig dem Schuldner die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang zu geben. Im Unterschied zur Privatinsolvenz gilt die Regelinsolvenz vor allem für Schuldner, die unternehmerisch tätig sind oder waren.
Die Regelinsolvenz bietet dem Schuldner einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und schützt ihn vor unkoordinierten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Gleichzeitig profitieren Gläubiger von einem geordneten Verfahren, das ihre Ansprüche berücksichtigt. Das Verfahren spielt eine zentrale Rolle im deutschen Insolvenzrecht und stellt sicher, dass überschuldete Unternehmen die Chance auf einen Neuanfang erhalten, während die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.